angenehme Reise!

Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung Ihrer Reiseapotheke.

Die Reiseapotheke

Die Zusammenstellung der Reiseapotheke sollte möglichst individuell den Bedürfnissen der Reisenden angepasst sein.

Bei der Auswahl der Arzneimittel müssen daher neben den allgemeinen Empfehlungen auch die besondere gesundheitliche Situation des Reisenden und die Gegebenheit im Reiseland berücksichtigt werden.

Durch das persönliche Beratungsgespräch in Ihrer Apotheke erhalten Sie ausreichende Informationen, um eine Reiseapotheke zusammenzustellen, die den besonderen Bedürfnissen des Reisenden auch bezüglich möglicher Kontraindikationen, Neben- und Wechselwirkungen angepasst ist. 

Im Idealfall enthält eine Reiseapotheke
Medikamente, die:

  • möglichst geringe Neben- und Wechselwirkungen besitzen
  • von Kindern und Erwachsenen weitgehend unabhängig von ihrem Gesundheitszustand eingenommen werden können
  • so sicher sind, daß sie auch von Personen ohne medizinische oder pharmazeutische Ausbildung unbedenklich angewendet werden können

Außerdem sollten die Arzneimittel leicht, platzsparend zu lagern und gut unter den Bedingungen des Reiselandes haltbar sein.

Wissenswertes

Einfuhr von Arzneimitteln

Es dürfen nur Medikamente nach Deutschland gebracht werden, die zugelassen oder registriert sind oder wenn sie über eine entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission nach der EG-Verordnung 726/2004 verfügen. Ist dies nicht erfüllt, dürfen diese nicht mitgenommen werden. Unerheblich hierbei ist, ob es in Deutschland ein entsprechendes oder sogar gleichnamiges Arzneimittel zu kaufen gibt. Informationen hierzu erhalten Sie normalerweise aus dem Beipackzettel des Medikamentes.

Das Verbringungsverbot für nicht zugelassene oder registrierte Arzneimittel gilt nicht für die Einbringung von Arzneimitteln im Rahmen einer Einreise für den persönlichen Bedarf (Reisebedarf: Reisende dürfen Arzneimittel bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitführen. Unerheblich ist, ob es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente handelt oder nicht. ) sowie für eine Bestellung von Arzneimitteln über eine in Deutschland ansässige Apotheke.

Weiterhin sollten Sie für starke Schmerzmittel, Präparate für Diabetiker und ähnliche verschreibungspflichte Medikamente ein Schreiben bzw. Rezept Ihres Arztes mitführen um Komplikationen bei der Ein und Ausreise vorab entgegen zu wirken.

Achtung! Oben genannte Ausnahmen gelten nicht für gefälschte Produkte! In jedem Land gibt es unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen. Informieren Sie sich am Besten vorab über diese geltenden Bestimmungen in Ihrem Reiseziel!

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bmg.bund.de

Arzneimittelfälschungen

Eine Studie von 20061 belegt, dass jedes zweite  Anti-Malaria-Arzneimittel in Südostasien gefälscht war. Diese Mittel wurden dort legal erstanden und enthielten teils gefährliche oder auch überhaupt keine Inhaltsstoffe.

Wenn solche lebenswichtigen Arzneimittel nun gar keine oder für die Erkrankung unwirksame Inhaltsstoffe enthalten, kann dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass Menschen daran sterben, weil sie annehmen, ihre Erkrankung mit einem wirksamen Mittel zu behandeln. Nach neuesten Erkenntnissen schwappt zudem die Welle gefälschter Malariamittel von Südostasien nach Afrika über.

Wichtig! In solchen Ländern sind auch in seriösen Apotheken und Krankenhäusern gefälschte Präparate im Umlauf. Es gibt nie eine 100%ige Garantie auf einwandfreie Produkte. Seinen Sie als im Vornerein behutsam und passen auf sich auf! Sollten Sie trotzdem Krank oder verletzt werden, sind seriöse Krankenhäuser trotzdem die beste Wahl! Sparen Sie hier nicht an Geld und letztlich an Ihrer Gesundheit!

¹Newton et al., PLoS Medicine 2008, A Collaborative Epidemiological Investigation into the Criminal Fake Artesunate Trade in South East Asia

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00 - 18:30

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Tel. 0941 / 5 85 91-0
Fax. 0941 / 5 85 91-19

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